FAQ’s
Kriegt mein kultureller Beitrag etwas vergütet?
Wir haben einen kleinen Betrag, den wir versuchen, fair auf die kulturellen Beiträge zu verteilen. Es handelt sich hierbei um eine kleine Aufwandsentschädigung. Den Betrieben ist es freigestellt, den kulturellen Darbietungen selbständig aus eigener Kasse zusätzlich etwas zu geben.
Warum kostet die Teilnahme 100.-?
Mit deinem Beitrag unterstützt du die Organisation des Festivals. Kunst und Kultur sollte nicht umsonst sein. Stiftungsgelder und ehrenamtliche Arbeit stecken in diesem Festival. Doch benötigen wir auch deine Unterstützung, um Programmierung, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Buchhaltung, Projektleitung und vor allem die Gagen für Kunst- und Kulturschaffende finanzieren zu können.
Mit der Einzahlung deines Beitrags ist deine Anmeldung verbindlich und wir können fest mit Dir rechnen!
Darf ich für meinen kulturellen Beitrag Eintritt verlangen?
Nein, die Veranstaltung soll so zugänglich wie nur möglich sein. Es ist nicht erlaubt, einen festen Betrag als Eintritt zu verlangen. Erlaubt und aus unserer Sicht zu empfehlen ist jedoch das Aufstellen einer Kollektenkasse oder das Herumgeben eines Spendenhuts.
Wofür brauche ich EINE Bewilligung?
Verkauf von Lebensmittel: Sollte euer Betrieb nicht bereits eine Bewilligung besitzen, so müsst ihr für den Verkauf von Lebensmitteln wie Essen und Getränke eine “Gelegenheits- und Festwirtschaft” Bewilligung einholen. Weitere Informationen gibt es hier. Alternativ könnt ihr auch keine fixen Preise verlangen, sondern deklariert es auf Kollektenbasis. Dann ist keine Bewilligung nötig.
Darbietung auf öffentlichem Aussenraum (Allmend): Hier ist zwingend eine Bewilligung einzuholen. Die Verkehrssicherheit muss dabei sichergestellt werden und Lärmrichtlinien müssen eingehalten werden. Grundsätzlich gilt, eine Bewilligung für eine Veranstaltung ohne Mikrofon und Lautsprecher ist tendenziell einfacher einzuholen, sofern sie vor 23 Uhr endet.
Kleine Veranstaltungen (z.B. Essensstand, kurzes Konzert oder Sonstiges) ist eine ”Kleinstnutzung” Bewilligung spätestens 10 Tage vor Veranstaltung einzuholen.
Für eine grössere Veranstaltung (z.B. längere, elektronisch verstärkte Konzerte) ist eine ”Veranstaltung” Bewilligung idealerweise 12 Wochen vor der Veranstaltung einzuholen. Falls Getränke und Essen gegen Geld verkauft wird, kann die Bewilligung für dieses Bewirten ebenfalls über dieses Formular eingeholt werden.
Wofür brauche ich KEINE Bewilligung?
Privater Innenrraum: Sofern die Durchführung von elektronisch verstärkter Musik oder anderen Darbietungen in privaten Innenräumen geschieht, braucht ihr keine zusätzliche Bewilligung.
Privater Aussenraum: Bis 23 Uhr ist es euch erlaubt, elektronisch verstärkte Musik o.ä. durchzuführen. Wir empfehlen euch, die Nachbarschaft in Form von Flyer o.ä. zu informieren.
Wer holt eine Bewilligung ein?
Der Betrieb ist dafür verantwortlich. Der Verein QuartierKultur St.Johann hat keine Kapazitäten dies bei jedem Betrieb einzuholen. Alle Standorte haben unterschiedliche Bedürfnisse, dies würde für uns den Aufwand sprengen. Eine einzelne Bewilligung einzuholen ist aber keine grosse Hexerei.
Wie gehe ich vor, wenn ich eine Bewilligung brauche?
Wir empfehlen dir, vor dem Ausfüllen eines Formulars der Behörde einmal anzurufen, um die Situation zu schildern. Eventuell bekommt ihr von ihnen auch die Information, dass eine einfache Meldung möglich ist und es keiner Bewilligung bedarf. Das ist abhängig von der Uhrzeit, Lautstärke, etc. Ruft vorher einfach mal an. Insbesondere ist dieses Vorgehen zu empfehlen, wenn ihr die angegebene Frist nicht einhalten könnt.
Telefon +41 61 267 93 57 / E-Mail bvdav@bs.ch